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Gemeindebrief für:

Auferstehung
Havelsee
Brandenburg West
 

Gemeindekirchenratswahl 2019

Wir gestalten Kirche demokratisch - gestalten Sie mit! | 22.9.2019

Welche Angebote wollen wir in unserer Kirchengemeinde für Sie anbieten? 
Wie machen wir das beste aus Ihren Kirchensteuermitteln?

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die Mitglieder des Gemeindekirchenrates einer jeden Kirchengemeinde - auch in unserer Auferstehungskirchengemeinde. Ab dem 3. November 2019 finden in allen Kirchengemeinden in unserer Landeskirche wieder Wahlen zu den Gemeindekirchenräten statt. In unserer Auferstehungsgemeinde ist der 10. November der Wahltermin.

Was ist der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt.

Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates im Einzelnen?

Zu den Aufgaben gehören

  • die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
  • die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
  • die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
  • die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
  • die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.

Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?

Der Gemeindekirchenrat unserer Auferstehungskirche besteht aus 8 Mitgliedern, den sogenannten "Ältesten" sowie unserem Pfarrer, Uwe Gau. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen. Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.

Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet nach eigenen Fähigkeiten und Interessen zum Wohl der Gemeinde mit.

Wer wählt den Gemeindekirchenrat?

Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode vom Frühjahr 2018 dürfen auch Jugendliche ab 14 Jahren wählen.